Am 6. und 7. Juli sind Hochschulwahlen
Alle Studierenden sind aufgerufen, Anfang Juli zur Wahl zu gehen. Wieso das so wichtig ist, wann und wo die Kreuzchen gemacht werden können, welche Organe gewählt werden, wie genau gewählt wird und nicht zuletzt, welche Kandidaten gewählt werden können, erfährt man hier.
Wir befragen derzeit die Hochschulgruppen nach ihren Wahlprogrammen und erstellen Fragebogen für eine Gegenüberstellung. In Bälde findest Du diese Übersicht wieder hier.
Wieso Wählen so wichtig ist
An nur wenigen Universitäten Deutschlands haben Studierendenvertreter so viel Mitspracherecht wie in Augsburg. Mit Deinen Stimmen wählst Du, welche Hochschulgruppe Dich sowohl gegenüber der gesamten Universität als auch gegenüber der Fakultät vertritt. Die Hochschulgruppen verfolgen dabei verschiedene Ziele, die sie Dir hier vorstellen möchten.
Ganz direkt entscheiden die von Dir gewählten Vertreter in den Studienbeitragskommissionen sowohl in deiner Fakultät als auch zentral für die Universität über die Verwendung der Studiengebühren!
Wann und Wo gewählt werden kann
Die Hochschulwahlen finden am 6. und 7. Juli statt; die Wahllokale sind jeweils von 09:00 bis 15:00 geöffnet. Die eigentliche Wahl dauert nicht besonders lang, alle Studierenden sollten eine passende Gelegenheit finden können, ihre Kreuzchen zu machen.
Wo genau gewählt werden kann, hängt von der Fakultät ab, an der Du eingeschrieben bist. Ausschlaggebend ist, was auf deinem Studierendenausweis steht.
- Katholisch-Theologische Fakultät
- Gebäude D3, Ebene 4, vor Raum 4142
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Fakultätsgebäude WiWi, Eingangshalle
- Juristische Fakultät
- Sitzungssaal, Raum 1015
- Phil-Soz und Phil-Hist - Fakultäten
- Gebäude D1, Ebene 2, Raum 2101
- Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
- Gebäute T, Hörsaalzentrum Physik, Raum 1005
- Fakultät für angewandte Informatik
- Gebäude N, Raum 1054
Welche Organe werden gewählt?
Man bekommt drei Wahlzettel - für die EULe, für den Fakultätsrat und für den studentischen Konvent.
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In der EULe sitzt ein studentischer Vertreter und wird an den Entscheidungen dort beteiligt. Er wird direkt gewählt.
Im Fakultätsrat sitzen zwei studentische Vertreter. Sie entscheiden dort mit und sind, zusammen mit den Dekanen und Studiendekanen, Mitglieder der Studienbeitragskommission der jeweiligen Fakultät. Je nach Fakultät entfallen mehrere weitere Sitze auf denStuRa, der Studierendenvertretung auf Fakultätsebene.
Die gerade genannten studentischen Vertreter aus dem Fakultätsrat bilden zusammen mit vierzehn direkt gewählten Vertretern den studentischen Konvent. Dieser wählt unter anderem den studentischen Sprecherrat, der auf gesamtuniversitärer Ebene in der Studienbeitragskommission sitzt und den AStA, das ausführende Organ der Studierendenvertretung auf fakultätsübergreifender Ebene.
Wie wird gewählt?
Beim Betreten des Wahllokals warten bereits die Wahlhelfer. Diese möchten den Studierendenausweis sehen, um Dich in der Liste der Wahlberechtigten zu markieren. Danach erhältst Du deine unmarkierten Wahlunterlagen, die geheime Wahl bleibt also sichergestellt.
In der Wahlkabine kannst Du pro Wahlzettel unterschiedlich viel Kreuze machen:
- EULe: Hier hast Du eine einzige Stimme. Du kannst sie entweder einem Wahlvorschlag (und damit dem ersten Kandidaten dort) oder direkt einer Person geben.
- Fakultätsrat: Hier hast Du zwei Stimmen. Du kannst sie entweder, mit nur einem Kreuz einem Wahlvorschlag (und damit den ersten beiden Kandidaten des Vorschlags) oder direkt einer Person (gehäuft) oder zwei Personen aus dem gleichen Wahlvorschlag geben.
- studentischer Konvent: Hier hast Du vierzehn Stimmen. Du kannst diese entweder, mit nur einem Kreuz an den Wahlvorschlag deiner Wahl (und damit den ersten vierzehn Kandidaten des Wahlvorschlags) vergeben oder direkt auf Personen aus dem Wahlvorschlag verteilen. Hier kannst Du bis zu drei Stimmen auf eine Person häufen. Insgesamt solltest Du wieder auf 14 kommen.
Unbedingt beachten
Bitte achte genau darauf, dass Du deine Stimmen nicht über mehrere Wahlvorschläge verteilen kannst! Alle Kreuze eines Wahlzettels müssen innerhalb eines Vorschlages bleiben. Ansonsten ist dein Wahlzettel ungültig!